Die Teilnahme am Religionsunterricht hängt von deiner Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft ab. Wenn du Angehöriger einer Kirche oder Religionsgemeinschaft bis, ist es ein Pflichtfach und du musst den Unterricht deiner Konfession besuchen.
Gehörst du keiner Religionsgemeinschaft an oder wird von deiner Religionsgemeinschaft kein Religionsunterricht angeboten, bist du eingeladen am evangelischen Religionsunterricht teilzunehmen. Deine Teillnahme kannst du in der Schule mit Zustimmung der jeweiligen Lehrkraft beantragen.
Mit dem Eintritt deiner Religionsmündigkeit im Alter von 14 Jahren kannst du selbst über deine Teilnahme am Religionsunterricht entscheiden. Vorher entscheiden deine Eltern oder deine Erziehungsberechtigten darüber. Ab 12 Jahren darfst du jedoch nicht gegen deinen Willen in einem anderen Bekenntnis erzogen werden, als deinem eigenen. Auch können dich deine Eltern ab 12 Jahren nicht mehr gegen deinen Willen vom Religionsunterricht abmelden.
Wenn du den Religionsunterricht verlassen hast kann deine Schule die erneute Anmeldung zum nächsten Schulhalbjahr berücksichtigen.
Schüler:innen, die an keinem Religionsunterricht teilnehmen, müssen den Ethikunterricht besuchen. Die Schulen bieten diesen als verpflichtendes Ersatzfach an.
Für folgende kirchlichen Feste und Veranstaltungen kannst du eine Freistellungen vom Unterricht bei deinem Klassenlehrer / deiner Klassenlehrerin beantragen:
Wenn du am Kirchentag teilnimmst empfehlen wir dir in einer bestehenden Vorbereitungsgruppen mitzuarbeiten bzw. dich der Gruppe in deiner Kirchengemeinde oder im Jugendwerk anzuschließen.
Dort erhältst du in der Regel auch eine Bestätigung über deine Teilnahme und einen Antrag auf Freistellung, den du ausfüllen und dienem Klassenlehrer / deiner Klassenlehrerin vorlegen kannst.