Staatliche Ansprechpersonen
Staatlich verantwortlich für den Religionsunterricht an den Schulen in den Regierungsbezirken sind die Fachreferentinnen und Fachreferenten sowie die Fachberaterinnen und Fachberater.
Fachreferentinnen, Fachreferenten, Fachberaterinnen und Fachberater sind Teil der staatlichen Schulaufsicht. Zu Ihren Aufgaben gehören Fortbildung, Beratung und die Beteiligung an Prüfungen.
Fachberaterinnen und Fachberater für evangelische Religionslehre sind gleichzeitig von der Landeskirche beauftragt. Als kirchlich Beauftragte vertreten sie innerhalb ihres Aufgabenbereichs die Landeskirche in Angelegenheiten, die die Zusammenarbeit und die gemeinsame Verantwortung von Kirche und Staat für den evangelischen Religionsunterricht erfordern.
Als kirchlich Beauftragte arbeiten sie mit dem ptz, den Referenten:innen des Oberkirchenrats und den Schuldekanen:innen eng zusammen.