Gemein­schafts­schule

Die Einführung der Gemeinschaftsschule in Baden-Württemberg hat die Schullandschaft verändert. Der gemeinsame Unterricht für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I führt Bildungsgänge zusammen, die zuvor in Schularten unterschieden wurden.

Die Einführung der Gemeinschaftsschule in Baden-Württemberg hat die Schullandschaft verändert. Der gemeinsame Unterricht für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I führt Bildungsgänge zusammen, die zuvor in Schularten unterschieden wurden.

 

Die neue Schulform, die einen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit leisten und längeres gemeinsames Lernen ermöglichen soll, steht dabei im Zeichen des demografischen Wandels.

In der Gemeinschaftsschule in Baden-Württemberg wird die zunehmend heterogene Schülerschaft zugleich als Herausforderung und als Chance begriffen. Im Kontext von Inklusion soll es Schülerinnen und Schülern ermöglicht werden, ein wertschätzendes, kooperatives und konfliktfähiges Miteinander einzuüben.

 

Die pädagogische Grundhaltung trifft sich mit einem wesentlichen theologischen Grundsatz des evangelischen und katholischen Religionsunterrichts:


Religionsunterricht gründet auf einer Pädagogik der Beziehung, das Lernen und Wachsen am Du, die ihren Ursprung im christlichen Menschenbild hat. Die Gottesebenbildlichkeit begründet den unbedingten Wert der menschlichen Person, welcher der individuellen Begabung und Leistungsfähigkeit des Menschen zugrunde liegt. Zugleich prägt die unverfügbare Würde des Einzelnen das unterrichtliche Handeln, das sich durch eine Kultur der Wertschätzung von Individualität und Heterogenität auszeichnet, in der keine Schülerin und kein Schüler „verloren“ geht.


Ziel des evangelischen und katholischen Religionsunterrichts ist, religiöse Orientierung und Mündigkeit zu gewinnen. Dabei ermöglicht er Kindern und Jugendlichen (als soziale Wesen) Chancen und Grenzen der persönlichen Freiheit ebenso zu erkennen und zu reflektieren wie die der anderen und dabei zu lernen, für sich und andere Verantwortung zu übernehmen. In diesem Sinne leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag dazu, Werte zu fördern, die das Miteinander in der Gemeinschaftsschule prägen sollen.

 

Religionsunterricht ist von seinem Wesen her ein Ort, der „vielfältige Könnenserfahrungen ermöglicht, niemanden beschämt, Vielfalt als Chance für alle begreift, Demokratielernen und Verantwortungsübernahme mit einer positiven Fehlerkultur ermöglicht.“ (Handreichung zur Beantragung einer Gemeinschaftsschule, Mai 2012)

 

Die Wertebildung, die der Religionsunterricht im Unterschied zu anderen Fächern mit der dem Fach eigenen anthropologischen und christlich-ethischen Perspektive ermöglicht, ist gerade in der Zeit interreligiöser Herausforderungen gesellschaftlich von großer Bedeutung. Darin liegen die Stärken des evangelischen und katholischen Religionsunterrichts und sein unverzichtbarer Beitrag für die Gemeinschaftsschule.

 

 

 

 

Ulrich Ruck


Referent für Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)

 

Tel.: 0711 2149-290
Fax: 0711 2149-9290

 

ulrich.ruck@​elk-wue.de