Kirchliches Einver­nehmen bei dienstlichen Beur­teilungen

Bei dienstlichen Beurteilungen staatlicher Religionslehrkräfte durch die Schulleitung ist die Herstellung des kirchlichen Einvernehmens erforderlich.

 

Das kirchliche Einvernehmen wird von den kirchlich Beauftragten erteilt. Diese sind je nach Schulart verschieden:

Im Bereich der Grund-, Haupt-, Werkreal, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sind die Schuldekaninnen und Schuldekane zuständig.

 

Im Bereich der allgemein bildenden Gymnasien liegt die Zuständigkeit bei dem Fachreferenten bzw. der Fachreferentin an den Regierungspräsidien.

StD Matthias Imkampe

 

Fachreferent für Evang. Religion im RP Stuttgart


Tel. 0711 904-17537

 

Mail: matthias.imkampe@​rps.bwl.de

StD‘ Reinhild Fliethmann

 

Fachreferentin für Evang. Religion im RP Tübingen


Tel. 07071 757-2154

 

Mail: reinhild.fliethmann@​rpt.bwl.de

Im Bereich der beruflichen Schulen liegt die Zuständigkeit beim Fachreferenten im Evangelischen Oberkirchenrat.

Studiendirektor i. K.
Bernhard Riesch-Clausecker

 

Referent für Berufliche Schulen

 

Tel.: 0711 2149-297
Fax: 0711 2149-9297


bernhard.riesch-clausecker@​elk-wue.de