Kirchliches Einvernehmen bei dienstlichen Beurteilungen
Bei dienstlichen Beurteilungen staatlicher Religionslehrkräfte durch die Schulleitung ist die Herstellung des kirchlichen Einvernehmens erforderlich.
Das kirchliche Einvernehmen wird von den kirchlich Beauftragten erteilt. Diese sind je nach Schulart verschieden:
Im Bereich der Grund-, Haupt-, Werkreal, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sind die Schuldekaninnen und Schuldekane zuständig.
Im Bereich der allgemein bildenden Gymnasien liegt die Zuständigkeit bei dem Fachreferenten bzw. der Fachreferentin an den Regierungspräsidien.
Im Bereich der beruflichen Schulen liegt die Zuständigkeit beim Fachreferenten im Evangelischen Oberkirchenrat.
Studiendirektor i. K.
Bernhard Riesch-Clausecker
Referent für Berufliche Schulen
Tel.: 0711 2149-297
Fax: 0711 2149-9297